Zusammenfassung des Urteils AGVE 2018 44: Obergericht
Das Obergericht des Kantons Zürich, II. Strafkammer, hat am 4. März 2013 in einem Fall von sexueller Nötigung entschieden. Der Beschuldigte wurde für verschiedene Straftaten schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren verurteilt. Er wurde auch zu Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen an die Privatklägerinnen verpflichtet. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Beschuldigten auferlegt, mit Ausnahme der Kosten der amtlichen Verteidigung und der unentgeltlichen Rechtsbeiständin der Privatklägerin. Die Privatklägerin hat Berufung eingereicht, die teilweise erfolgreich war. Die Gerichtskosten wurden entsprechend aufgeteilt.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2018 44 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Abteilung Zivilgericht |
Datum: | 05.07.2018 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2018 - Band 44 2018 Zivilprozessrecht 367 II. Zivilprozessrecht 44 Gerichtliches Verbot Verfahren betreffend Anordnung... |
Schlagwörter : | Verbot; Entscheid; Anordnung; Verbote; Verbots; Rechtsmittel; Gerichtsbarkeit; Streitsache; Zivilprozessrecht; Verfahren; Natur; Person; Zürich/Basel/Genf; SEILER; Entscheide; Obergericht; Streitwert; Gerichtliches; Obergerichts; Zivilkammer; Sachen; Erwägungen; Verfügung; Rechts-; Rechtsvorschlag; Betreibung; Begründung; Unwirksamkeit |
Rechtsnorm: | Art. 258 ZPO ;Art. 260 ZPO ;Art. 308 ZPO ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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